Ausbilderschein Online -
die Ausbildereignung (AEVO)
Was du bekommst
- Lernmedien Dein Lernmaterial
- laufende Betreuung Wie arbeiten wir mit dir?
- Art und Geltung des Lehrgangs-abschlusses Dein Zertifikat
- Ort, Dauer und Häufigkeit des begleitenden Unterrichts So flexibel, wie du es brauchst.
- deine Prüfung gem. AEVO Die IHK-Prüfung in Kurz
- Lieferung des LernmaterialsWas bekommst du wann?
- Gesamtpreis, Zahlungs-, Liefer- & Leistungs-BedingungenWas zahlst du wann und wie?
- Vertragsbeginn und -EndeDeine Betreuungsdauer
- Kündigungs-BedingungenUnd wenn es nicht passt?
-
Gerichtsstand
- Lernordner "die Ausbildereignung" mit einem Umfang von 500 DIN A4-Seiten,
- Gesetzestext-Sammlung für Ausbilder/-innen und die Ausbildereignungsprüfung,
für die Lehrgangsdauer Zugang zur Online-Lernplattform mit
- mindestens 16 Stunden Erklärvideos,
- über 1.750 Quick-Check-Aufgaben nach den einzelnen Lerneinheiten als Multiple-Choise-Aufgaben,
- 450 Übungsaufgaben zur schriftlichen Prüfung,
Anschauungsmaterial als Hilfsmittel für die praktische Prüfung, z.B.:
Musterverschriftlichungen in den Berufen:
- Kaufleute für Büromanagement,
- Zerspanungsmechaniker,
- Industriekaufleute,
- Hotelfachmenschen,
- Kaufleute für Hotelmanagement,
- Fachkraft Gastronomie,
- Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie,
- Fachleute für Systemgastronomie,
- Tischler,
- industrielle Elektroberufe,
- Koch.
PDF-Vorlagen zum Download, z.B.:
- betrieblicher Ausbildungsplan
- Checkliste "Prüfung der Ausbildungsplanung"
- exemplarisches Anforderungsprofil für Kaufleute für Büromanagement,
- Bewertungs-, Beurteilungs- & Entwicklungsbogen,
- Förderplan,
- Lernbedarfsgespräch,
- Lerntagebuch.
Im Rahmen deines Fernunterrichts haben wir folgende verpflichtende Betreuung vorgesehen:
- persönliches Onboarding,
- Frage-Antwort-Sessions via Zoom in Kleingruppen, mindestens einmal wöchentlich á 60 Minuten,
- Abgabe und Feedback zu deiner Verschriftlichung zu deiner praktischen Prüfung,
- Simulation deiner praktischen Prüfung via Zoom im 1-zu-1-Termin, inkl. Fachgespräch.
Zusätzlich stehen wir dir telefonisch, via Web-Chat und per E-Mail zur Seite.
Du erhältst mit dem Abschluss deines Fernlehrgangs eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnahmebescheinigung gilt nicht als Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung im Sinne des §30 Berufsbildungsgesetz.
In der Lehrgangsplanung ist ein Online-Termin zur Simulation der praktischen Prüfung als 60-minütiger Video-Call via Zoom als verpflichtende Präsenzphase vorgesehen. Den entsprechenden Termin buchst du dir einfach über unsere Online-Lernplattform.
Zusätzlich wollen wir mit dir wöchentlich über deinen Fortschritt und deine Fragen in Kleingruppenterminen reden.
Der Fernlehrgang bereitet dich auf die Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 insbesondere bei deiner zuständigen IHK vor. Gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung sind keine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen vorgesehen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde.
- die Teilnehmerdaten (Vor- und Nachname, persönliche E-Mail-Adresse, prüfende IHK & Ausbildungsberuf, in dem ausgebildet werden soll) über das entsprechende Webformular vorliegen und
- die 14-tägige Widerrufsfrist gemäß §355 BGB verstrichen ist oder der Teilnehmende uns über das Formular für die Teilnehmerdaten ausdrücklich unter Verzicht auf das Widerrufsrecht gem. §356 Absatz 5 BGB zur vorzeitigen Vertragserfüllung beauftragt hat und ihm eine Bestätigung gemäß §312f BGB zur Verfügung gestellt wurde.
Der zu zahlende Gesamtpreis des Teilnehmenden beträgt 595€ (gemäß §4 Nr. 21a) bb) Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit). Versandkosten werden dir nicht in Rechnung gestellt. Der Gesamtpreis ist mit Vertragsschluss über die auf der Website https://die-ausbildereignung.de angebotenen Zahlungswege einmalig zu zahlen.
Der Vertrag beginnt mit Vertragsabschluss und endet drei Monate nach Vertragsabschluss.
Dir steht gemäß §5 Fernunterrichtsschutzgesetz kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmenden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen des Vertrages ist ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk du deinen allgemeinen Gerichtsstand hast.
Ich will mit euch meinen Ausbilderschein machen!
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